Prämiengutschein

Prämiengutscheine im Rahmen der Bildungsprämie

Das Lernen im Lebenslauf gehört zu den großen politischen und gesellschaftlichen Herausforderungen in Deutschland. Die Verwirklichung des Lernens im Lebenslauf ist entscheidend für die Perspektive des Einzelnen, den Erfolg der Wirtschaft und die Zukunft der Gesellschaft. Dieser Herausforderung zu begegnen, gehört zu den vorrangigen bildungspolitischen Aufgaben. Daher ist die Bundesregierung dem Ziel verpflichtet, Deutschlands wichtigste Ressource "Bildung" stärker für wirtschaftliche Dynamik und persönliche Aufstiegschancen zu erschließen.

Um die Bereitschaft jedes und jeder Einzelnen zu unterstützen, durch private Investitionen in die persönliche, allgemeine berufliche Weiterbildung Vorsorge für eine erfolgreiche Beschäftigungsbiographie zu treffen, führt die Bundesregierung eine "Bildungsprämie" ein. Durch finanzielle Anreize sollen mehr Menschen zur individuellen Finanzierung von Weiterbildung motiviert und befähigt werden. Außerdem müssen Bildungsausgaben als Investition verstanden werden - auch von denen, die bislang noch nicht in ihre eigene Weiterbildung investieren. Dies geschieht mit Hilfe von drei Komponenten zur Finanzierung von individueller beruflicher Weiterbildung:

Gefördert werden:

  • Beschäftigte
  • Beschäftigte in Mutterschutz oder Elternzeit
  • Selbständige / Existenzgründer/-innen
  • Beschäftigte oder Selbständige, die aufstockende Leistungen nach dem SGB II erhalten

Weitere Fördervoraussetzungen:

  • Antragstellende müssen das 25. Lebensjahr vollendet haben und mindestens 15 Arbeitsstunden pro Woche nachweisen
  • Die Kosten der Weiterbildung (einschließlich Prüfungsgebühren) dürfen maximal 1.000,- Euro betragen
  • Das zu versteuernde Jahreseinkommen darf bei Alleinstehenden 20.000,- €, bei gemeinsamer Veranlagung 40.000,- € nicht überschreiten.

Alle zwei Kalenderjahre kann ein Gutschein pro Berechtigten ausgegeben werden. Gefördert werden können 50 % der Veranstaltungskosten für Weiterbildungen, die maximal 1.000 Euro (inkl. MwSt.) kosten. Maßgeblich ist der Betrag auf der Rechnung des Weiterbildungsanbieters. Der Zuschuss beträgt maximal 500,- Euro.

ACHTUNG: Wer die Voraussetzungen erfüllt und einen Prämiengutschein erhalten hat, kann im gleichen Kalenderjahr für eine weitere berufliche Fortbildung den Bildungsscheck NRW erhalten, da die Förderung über Bundesmittel zwar Vorrang hat, aber für eine nachfolgende Ausgabe des Bildungsschecks nicht schädlich ist. Voraussetzung ist, dass man die Konditionen des Bildungsschecks NRW erfüllt.

Die Prämiengutscheine können Sie in ausgewählten Beratungsstellen anfragen.

Beratungen und Gutscheine

Das Verfahren stellt sich im Überblick wie folgt dar:

  • Sie suchen eine Beratungsstelle auf, die Gutscheine ausstellen kann. Im Rahmen einer Prämienberatung werden die persönlichen Voraussetzungen, das Weiterbildungsziel und die Anforderungen an die Weiterbildung geklärt. Wenn sie erfüllt sind, erhalten Sie einen Gutschein.
  • Die Beratungsstelle nennt auf dem Prämiengutschein das Weiterbildungsziel und geeignete Weiterbildungsanbieter. Sie erklärt die Finanzierungsmöglichkeiten.
  • Sie buchen bei einem der genannten Weiterbildungsanbieter einen Kurs oder eine Prüfung für das auf dem Gutschein angegebene Weiterbildungsziel. Der Weiterbildungsanbieter akzeptiert bei Annahme des Prämiengutscheins die anteilige Begleichung der Gebühren in Höhe des Gutscheinwertes mit dem Prämiengutschein.
  • Der Weiterbildungsanbieter beantragt bei der Service- und Programmstelle Bildungsprämie die Zuwendung in Höhe des Gutscheinwertes.

Die Liste der ausgewählten Beratungsstellen finden Sie ab dem 1.12.2008 unter dem Menüpunkt "Beratungstellen". Beratungsstellen und Weiterbildungsanbieter finden alle weiteren Informationen in den Förderrichtlinien.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite kostenlosen Hotline
(0800 - 2623 000)
oder über eine Email an bildungspraemie@bmbf.buergerservice-bund.de